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VERTRAGSBEDINGUNGEN ( AGBs) Hebelzertifikate-TRADER
und www.hebelzertifikate-trader.de
1. Leistungsinhalt und -Umfang,
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung gem. § 2 II, 1. FernabsG
1.1
Hebelzertifikate-TRADER (kurz HZT) ist ein Informationsdienst
für spekulativ orientierte Anleger, die zur Steigerung Ihrer Rendite
nach hochprofitablen Anlagemöglichkeiten suchen. Der HZT sieht dieses
Potential vor allem in Hebel- und Turbo-Zertifikaten. Der HZT stellt seinen
Abonnenten die auf der Internetpräsenz und im Börsenbrief Hebelzertifikate-TRADER
veröffentlichten Informationen zur Verfügung. Diese umfassen
die Beschreibung und Umsetzung einer erfolgreichen Handhabung von Hebel-
und Turbo-Zertifikaten, sowie konkrete Handelsvorschläge mittels
Kauf- und Verkaufsempfehlungen. Zudem bietet der HZT seinen Abonnenten
wichtige Hintergrundinformationen zur Wirkungsweise der unterschiedlichen
Produkte im Hebelzertifikate-Dschungel und. Der Hebelzeritifkate-TRADER
setzt sich aus einer regelmäßig erscheinenden Ausgabe pro Woche
und ca. 20 Updates im Kalenderjahr zusammen. Der HZT wird aufgrund einer
besseren Reaktionsmöglichkeit auf aktuelle Marktgeschehnisse, zum
Vorteil für seine Leser, per E-Mail verschickt und ist nicht auf
feste Erscheinungstermine festgelegt. Es sind mindestens 60 Ausgaben pro
Kalenderjahr vorgesehen, wobei der HZT berechtigt ist, diese Anzahl gegenebenfalls
zu reduzieren. Ein Anspruch auf besondere Inhalte oder einen bestimmten
Umfang des Börsenbriefes besteht nicht.
Im Laufe der Woche beobachtet Hebelzertifikate-TRADER die Entwicklung
der Märkte und informieren die Abonnenten topaktuell über weitere
Chancen und/oder Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten.
Alle übermittelten bzw. bereitgestellten Informationen
geben die Meinung, Gedanken und Intuitionen der bei HZT beschäftigten
Autoren wieder und stellen insbesondere keine Beratung dar. Sie geben
zudem über die Beweggründe der Depotführung von Hebelzertifikate-TRADER
aufschluss und sind keine Aufforderung zum Kauf- oder Verkauf von Wertpapieren.
Bei Geschäften mit Hebelzertifikaten handelt es sich
um Börsentermingeschäfte. Den überdurchschnittlichen Chancen
stehen erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust gegenüber. Nur
wer gem. § 53 Abs. 2 BörsenG. die bei allen Banken ausliegende
Broschüre über "Basisinformationen über Börsentermingeschäfte"
und das Formular "Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften"
gelesen und auch verstanden hat, sollte sich an Spekulationen mit Hebelzertifikaten
beteiligen. Der Hebelzertifikate-TRADER erfüllt diese Aufklärungsfunktion
nicht. Wer aufgrund der Empfehlungen im HZT Geschäfte tätigt,
erklärt damit, über die speziellen Risiken und Funktionsweisen
dieser Anlageform hinreichend informiert zu sein, bzw. über die geforderte
Börsentermingeschäftsfähigkeit zu verfügen. Sämtliche
Empfehlungen des HZT stellen keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf
oder eine sonstige Beratungsleistung dar. Eine Haftung für mittelbare
und unmittelbare Folgen aus diesen Vorschlägen ist somit ausgeschlossen.
Eine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts
kann nicht übernommen werden.
Die durch die in der Vergangenheit erzielten Gewinne sind keine Gewähr
für die Zukunft. Keinesfalls sollten Sie anhand der Information unreflektiert
Anlageentscheidungen treffen. Die von HZT bereitgestellten Informationen
ersetzen nicht die eigene Recherche, sowie Beratung durch Ihre Hausbank
oder einen Anlageberater. Zu der Natur von Anlageentscheidungen und damit
zusammenhängender Informationen gehört, dass sie auch falsch
sein können.
1.2
Hebelzertifikate-TRADER behält sich vor, das Informationsangebot
zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.
2.
Entgelt, Fälligkeit, Preis, Einzelheiten der Zahlung gem § 2
II, 5.+7. FernabsG
2.1.
Der vollständige Preis der Dienstleistung einschl. aller Steuern
(Mwst) und sonstiger Preisbestandteile beträgt 99,00 EUR pro vollständigem
Kalenderjahr und 59 EUR für das Halbjahresabo. Sollten Sonderaktionen,
oder Sonderpreise ausgewiesen sein, gelten diese vergünstigten Preise
für die jeweils erste vollständige Bezugsperiode.
2.2
Die Gebühr zahlt der Abonnent im Voraus an Hebelzertifikate-TRADER.
Sie ist erstmalig am Tage des Abschlusses des Abonnementvertrages fällig.
Sodann sind Bezugsgebühren an dem ersten Tag eines jeden Folgejahres
fällig.
2.3
Die Bezahlung der Abonnementgebühren sind nur im Banklastschriftverfahren
möglich. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu
vertretenden Umstand zurückgerufen, kann Hebelzertifikate-TRADER
vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Sollte entgegen
der vertraglichen Vereinbarung eine andere Zahlungsmethode als das Bankeinzugsverfahren
vom Abonnenten durchgeführt werden, so ist für die Dauer der
vertragswidrigen Bezahlungsform pro Zahlung ein angemessenes Verwaltungsentgelt
zu entrichten.
2.4
Hebelzertifikate-TRADER kann die vom Abonnenten jährlich zu zahlenden
Gebühren aufgrund von Umständen, die sich auf die Kosten der
Informationsbereitstellung im Rahmen des Abonnements auswirken, anpassen,
soweit diese Veränderungen unabhängig vom Willen von Hebelzertifikate-TRADER
eintreten. Eine Erhöhung wird mindestens ein Monat im Voraus auf
der Internetseite angekündigt.
2.5
Hebelzertifikate-TRADER behält sich vor die Abonnementgebühren
in angemessenem Umfang zu ändern. In diesem Fall ist der Abonnent/Hebelzertifikate-TRADER
berechtigt, das Abonnement mit einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe
der geplanten Änderung zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden
Monats schriftlich zu kündigen.
3.
Vertragsdauer / Rücktritt, Mindestlaufzeit gem. 2 II, 2. FernabsG
/ Kündigungsbedingungen sind gem. § 2 III, 4. hervorgehoben
3.1
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Mitteilung der Abonnementbestätigung
an den Abonnenten.
Jedes Abonnement hat grundsätzlich eine unbefristete Laufzeit und
verlängert sich jeweils um 12 Monate, sollte nicht bis spätestens
sechs Wochen zum Ende eines jeden Bezugszeitraumes (Erster Bezugszeitraum
sind entweder 6 oder 12 Monate) schriftlich
per Post bei Feuerstein, Müller & Wolf GbR, Hebelzertifikate-Trader, Postfach 0405, 79004 Freiburg gekündigt werden.
3.2
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang
beim anderen Vertragspartner an. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigen Gründen nach Maßgabe der sonstigen
vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Als
wichtiger Grund seitens Hebelzertifikate-TRADER gilt insbesondere die
Einstellung des Informationsdienstes, begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Abonnenten sowie die Verletzung, der nachfolgend unter Ziffer 4. genannten
Pflichten.
4.
Sonstige Pflichten des Abonnenten
4.1
Der Abonnent ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung
von Hebelzertifikate-TRADER die Informationen insgesamt oder einzelne
Informationen daraus an Dritte weiterzugeben, zur Nutzung zu überlassen,
in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Weiterhin
ist der Kunde verpflichtet, Hebelzertifikate-TRADER und die darin enthaltenen
Informationen nur für eigene Zwecke zu nutzen. Die Zugangsberechtigung
(Benutzername, Paßwort) zu Hebelzertifikate-TRADER ist nicht übertragbar
und vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Alle Rechte,
insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie
Rechte aus Warenzeichen und geistigem Eigentum, stehen im Verhältnis
zum Abonnenten ausschließlich Hebelzertifikate-TRADER oder ansonsten
nach dem Gesetz Berechtigten zu.
4.2
Der Abonnent ist verpflichtet, sämtliche für die Registrierung
anzugebenden Daten wahr, genau, aktuell und vollständig anzugeben.
Nach Vertragsabschluß eingetretene Veränderungen der Anschrift,
der Bankverbindung bzw. eine Änderung des Kontos des Abonnenten sind
Hebelzertifikate-TRADER unverzüglich zu melden. Bei Änderung
des Kontos hat der Abonnent Hebelzertifikate-TRADER unaufgefordert und
unverzüglich eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.
4.3
Um das Angebot von Hebelzertifikate-TRADER zu nutzen, muss der Kunde für
die notwendigen Systemvoraussetzungen und deren Betrieb auf eigene Kosten
sorgen. Hebelzertifikate-TRADER weist daraufhin, dass sich die Systemvoraussetzungen
entsprechend der technischen Entwicklung verändern können.
5.
Leistungsstörungen / Haftungen / Gewährleistungsbedingungen
gem. § 2 III, 3. FernabsG hervorgehoben
5.1
Kann Hebelzertifikate-TRADER aus Gründen höherer Gewalt, oder
aus sonstigen - weder von HZT noch vom Abonnenten - zu vertretenden Umständen
oder wegen einer technischen Störung dem Abonnenten die geschuldeten
Informationen überhaupt nicht, oder nur mit erheblichen Einschränkungen
zur Verfügung stellen, so gilt Folgendes: Wird die Unterbrechung
innerhalb von vierzehn Kalendertagen behoben, so haftet HZT für den
Ausfall der Informationen und allenfalls daraus resultierender Schaden
nicht. Dauert die Unterbrechung länger als vierzehn Tage, so ruht
ab dem fünfzehnten Tag die Pflicht zur Zahlung der Abonnementgebühren
durch den Abonnenten und die Pflicht zur Lieferung der Information durch
HZT bis zu Ihrer Behebung.
Hebelzertifikate-TRADER ist insbesondere berechtigt seinen dienst für
Wartungsarbeiten zu unterbrechen, unterbrechungszeiten werden rechtzeitig
auf der Internetseite oder per Rundmail an die Abonnenten angekündigt.
5.2.
Die Haftung des Hebelzertifikate-TRADER ist bezüglich sämtlicher
vertraglicher Pflichten aus diesem Vertrag auf grob fahrlässiges
und vorsätzliches Verhalten, sowie auf die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch HZT oder Ihre Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Auch nachfolgend vorgenommenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht
bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten von HZT, sowie
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch HZT oder deren
Erfüllungsgehilfen. Für Folgeschäden wird die Haftung darüber
hinaus auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
Hebelzertifikate-TRADER haftet nicht für mögliche
Schäden, die dem Abonnenten dadurch entstehen, dass er die Informationen
von HZT zur Grundlage eigener Anlageentscheidungen macht. Die Leistung
des HZT besteht NICHT in einer Beratung, sondern ausschließlich
in dem unter 1.1. beschriebenen Inhalt und Umfang. HZT haftet weder für
Richtigkeit, noch Vollständigkeit der mitgeteilten / bereitgestellten
Informationen, noch für Schäden des Abonnenten, die daraus entstehen,
dass dieser auf die Richtigkeit der Informationen im weitesten Sinne vertraut.
Vertragliche Gewährleitungs- und Schadensersatzansprüche
verjähren in 2 Jahren, soweit sie nicht auf Arglist beruhen.
5.3.
Hebelzertifikate-TRADER übernimmt keinerlei Verantwortung für
die Inhalte die mittels Link auf der Internetseite zu anderen Anbietern
bereitgestellt werden. Diese Inhalte unterliegen allein der Verantwortung
des entsprechenden Fremdanbieters.
5.4
Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementgebühren oder sonstiger
Zahlungsansprüche im Rückstand, so kann Hebelzertifikate-TRADER
bei Fortdauer des Verzuges die Zugangsberechtigung sperren. Das Recht
zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug oder aus einem anderen
wichtigen Grund bleibt unberührt. Unabhängig davon, ob Hebelzertifikate-TRADER
das außerordentliche Kündigungsrecht ausübt, werden im
Falle des Verzuges die gesamten künftigen Entgelte bis zum Zeitpunkt
des nächsten möglichen Kündigungstermins für den Abonnenten
sofort zur Zahlung fällig.
5.5
Die Haftung für Vertragsverletzungen richten sich im Übrigen
nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
6.
Datenschutz
6.1
Hinsichtlich des Datenschutzes finden die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
das Datenschutzgesetz, Anwendung. Der Abonnent ist ausdrücklich damit
einverstanden, dass die von ihm angegebenen Vertragsdaten sowie Daten
über die Art und Häufigkeit seiner Nutzung der Leistung von
Hebelzertifikate-TRADER für die Zwecke der Durchführung des
Vertrages gespeichert und verwendet werden. Zur Vertragsabwicklung und
für die Abrechnung können die Daten des Abonnenten im Rahmen
der Auftragsdatenverarbeitung an Dritte weitergegeben werden.
6.2
Der Abonnent ist ausdrücklich damit einverstanden, dass beim Besuch
der Internetseite die IP- Adresse elektronisch abfragt und gespeichert
wird.
7.
Sonstiges
7.1
Sind einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages oder der AGB unwirksam,
so bleibt die Gültigkeit im übrigen unberührt. Die Parteien
verpflichten sich statt dessen zur Vereinbarung einer Ersatzregelung,
welche der ungültigen in gesetzlich zulässiger und wirtschaftlicher
Weise möglichst gleich kommt.
7.2.
Die Nichtgeltendmachung einzelner in diesem Vertrag enthaltener Rechte
führt nicht zum Verzicht auf diese Rechte, sondern der jeweils Berechtigte
bleibt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit zur künftigen
Geltendmachung berechtigt.
7.3.
Änderungen und Ergänzungen des Abonnements bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Änderungen der AGB sind
dem Abonnenten vorweg schriftlich bekanntzugeben. Widerspricht der Abonnent
den Änderungen nicht binnen 2 Wochen, gilt seine Zustimmung dazu
als erteilt. Der Abonnent wird darauf vor Beginn der Widerspruchsfrist
ausdrücklich hingewiesen.
7.4.
der Hebelzertifikate-Trader ist kein Produkt von Consors.
Mit Ihrem Abonnement des Hebelzertifikate-Traders gehen Sie keine Vereinbarung
mit Consors ein. Zudem kann Consors in Einzelfällen den Zugang zum
Star-Trader-Status, falls dieser von Ihnen beantragt wird (u.a. bei inaktiven
Kunden) verweigern. Eine Verweigerung des StarTrader-Status hat wiederum
keinerlei Einfluss auf das Hebelzertifikate-Trader Abo.
7.5.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus
diesem Vertrag ist Würzburg. Dies gilt nicht, sofern durch Gesetz
zwingend ein anderer Gerichtstand bestimmt ist.
8.
Ladungsfähige Anschrift des Unternehmenrs, Hervorhebung gem. §
3 III, 2. FernabsG
Feuerstein, Müller & Wolf GbR
Hebelzertifikate Trader
Postfach 48
97916 Lauda-Königshofen
Deutschland
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